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Die wichtigsten BONI für 2024 im Überblick


Umbauarbeiten am Gardasee

1. Fassadenbonus von 60%, seit 2023 abgeschafft.


2. Bonus für die außerordentliche Instandhaltung von 50%, mit einem Höchstlimit von 96.000,00 € pro Immobilieneinheit wurde auch für 2023, 2024 und 2025 bestätigt.

Nutzbar ist der Bonus für alle Immobilien, die zu Wohnzwecken verwendet werden. Bei dieser Baumaßnahme könnten hierfür alle außerordentlichen Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten verwendet werden, die in den Innenbereichen des Gebäudes vorgenommen werden und keine Verbesserung der Energieeffizienz mit sich bringen, da hierfür separate Begünstigungen vorgesehen sind (siehe unten). Als Beispiel seien folgende Maßnahmen genannt:

  • Interner Mauerdurchbruch und Arbeiten zur Zusammenlegung von Räumen oder zur Vereinigung von Immobilieneinheiten, sämtliche Arbeiten an den Innenmauern;

  • Austausch der elektrischen Anlage und Verkabelungsarbeiten;

  • Austausch von Sanitäranlagen und Gesamtsanierungen von Bädern;


3. Bonus für die Verbesserung der Energieeffizienz zw. 50%-65% Ökobonus. Grundsätzlich sind diese Begünstigungen für alle Maßnahmen vorgesehen, die eine bessere Energieeffizienz des Gebäudes mit sich bringen. Dazu zählen im Wesentlichen:

  • Dämmungsarbeiten an den Außenmauern, am Dach oder an allen beheizten Flächen;

  • Austausch der Fenster und Außentüren;

  • Austausch der Heizungsanlage.

  • Errichtung von Umzäunungen

  • Fotovoltaik;

  • Ladestationen für Elektroautos

Bis zum 31.12.2024 bis zu einer Höchstsumme von 96.000.-€

Bis 31.12.2025 bis zu einer Höchstsumme von 48.000.- €


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