Die Grundsteuer „imposta comunale sugli immobili - ICI muss von jedem, der in Italien ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt bezahlt werden.
Sie beträgt zwischen 0,4% und 0,7% des steuerlichen Wertes einer Immobilie (valore catastale). Den Prozentsatz bestimmt die örtliche Stadtverwaltung, je nach Größe, Alter, Lage, Zustand und Status (categoria) der Immobilie.
Diese Daten koennen Sie im Landesregister (catastro) nachlesen.
Hinweis! Sollten Sie eine derzeit unbewohnbare Immobilie erwerben, wird die Grundsteuer zu 50% erlassen.
Die Grundsteuer wird in der Regel in zwei jährlichen Raten bezahlt: 90% bis zum 30. Juni und die restlichen 10% zwischen dem 1. und 20. Dezember. Wenn Sie die Zahlung versäumen, können Sie entweder in Form einer Zuzahlung oder in Form von zusaetzlichen Steuern ( bis zu 200% der zu bezahlenden Summe ( sopratassa) bestraft werden.
Hinweis!
Sie koennen die Grundsteuer auch aus dem Ausland bezahlen.
Bevor sie eine Immobilie am Gardasee erwerben, sollten sie prüfen ob der Verkäufer nicht mit den Zahlungen im Rückstand ist.
Es ist auf jeden Fall sinnvoll einen Steuerberater ( commercialista) oder einen Dienstleister zu engagieren, der das fuer sie erldigen kann.
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